Kostenübernahme - Ergotherapie
Ergotherapie ist ein vom Arzt verordneter Heilberuf. Das bedeutet, Sie benötigen ein Rezept für Ergotherapie von ihrem Haus- oder Facharzt.
Je nach Krankheitsbild und Ziel kann dieser zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:
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sensomotorisch-perzeptive Behandlung
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motorisch-funktionelle Behandlung
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psychisch-funktionelle Behandlung
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Hirnleistungstraining
In bestimmten Fällen kann er dazu einen Hausbesuch verordnen.
Je nach Verordnung durch den Arzt, werden von mir im Rahmen der kassenärztlichen Vereinbarungen Verordnungsblattgebühren von 10 € pro Rezept plus eine Zuzahlung von 10% der Gesamtleistung berechnet (entfällt bei Privatpatienten). Den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse voll. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung ausgenommen.
Die Abwicklung der Formalitäten werden von mir übernommen.
Selbstverständlich handle ich alle notwendigen Formalitäten für Sie ab und stehe Ihnen für Fragen und detaillierte Auskünfte gern zur Verfügung.
Das Behandlungsangebot kann auch jederzeit von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
Stellen Sie mir Ihre Fragen
Fühlen Sie sich frei, Fragen zur Ergotherapie telefonisch zu stellen, oder senden Sie Ihre Frage über dieses Formular unten. Ihre Nachricht wird direkt an mich weitergeleitet, die so schnell wie möglich beantwortet wird.